Grundsätze und Ziele der Freimaurerei sind in der
Verfassung der Großloge
festgehalten und finden ihren für alle Logen verbindlichen Ausdruck unter dem Begriff Freimaurerische Ordnung
Die ersten 5 Artikel der Verfassung sind:
Artikel 1
Die Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland ist ein Zusammenschluß von Freimaurerlogen. In ihrer Bruderschaft lebt die Überlieferung früherer deutscher Großlogen.
Artikel 2
(1) In den Mitgliedslogen der Großloge arbeiten Freimaurer, die in bruderschaftlichen Formen und durch überkommene rituelle Handlungen menschliche Vervollkommnung erstreben. In Achtung vor der Würde jedes Menschen treten sie ein für freie Entfaltung der Persönlichkeit und für Brüderlichkeit, Toleranz und Hilfsbereitschaft und Erziehung hierzu.
(2) Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit sind den Freimaurern höchstes Gut. Freie Meinungsäußerung im Rahmen der Freimaurerischen Ordnung ist Voraussetzung freimaurerischer Arbeit.
Artikel 3
(1) Die Freimaurer sind durch ihr gemeinsames Streben nach humanitärer Geisteshaltung miteinander verbunden; sie bilden keine Glaubensgemeinschaft.
(2) Sie sehen im Weltenbau, in allem Lebendigen und im sittlichen Bewußtsein des Menschen ein göttliches Wirken voll Weisheit, Stärke und Schönheit. Dies alles verehren sie unter dem Sinnbild des Großen Baumeisters aller Welten.
Artikel 4
(1) Die Freimaurer nehmen in ihre Bruderschaft ohne Ansehen des religiösen Bekenntnisses, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung und des Standes freie Männer von gutem Ruf als ordentliche Mitglieder auf, wenn sie sich verpflichten, für die Ziele der Freimaurerei an sich selbst zu arbeiten und in den Gemeinschaften, in denen sie leben, zu wirken.
Artikel 5
Entnommen aus:
Distriktsloge Hamburg, Faltblatt für Gäste undBesucher des Logenhauses Welckerstraße,
Stand: Februar 2002
Link zu: Merkblatt der Großloge von England: "Becoming a Freemason"