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§2 .
"(2) Die Loge erlangte durch Dekret des Senats vom 27. Dezember 1899 die Rechtsfähigkeit"-
wurde so juristische Person nach "altem Hamburgischem Recht".
Am 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft- ab diesem Zeitpunkt gibt es "nur" noch eingetragene Vereine, "e.V."
Der rechtsfähige Verein "St. Georg zur grünenden Fichte" war früher in der Senatskanzlei registriert. Diese Überwachung wird heute durch die Hamburger Justizbehörde
Justizverwaltungsamt - Drehbahn 36 - 20354 Hamburg wahrgenommen.
Wikipedia beschreibt die "alten" rechtsfähigen Vereine so:
"Altrechtliche Vereine" bestanden bereits vor dem Inkrafttreten des BGB. Insbesondere die rechtsfähigen altrechtlichen Vereine nehmen eine Sonderstellung ein: Sie sind nicht im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen, aber dennoch juristische Personen. Die Rechtsfähigkeit richtet sich nach den vor 1900 geltenden landesrechtlichen Bestimmungen, häufig wurde sie landesherrlich verliehen.
Unsere Vereins-Satzung ist bei der Justizbehörde hinterlegt, Änderungen sind mitteilungspflichtig. Die Satzung entspricht in Gliederung und Aufbau einer Mustersatzung unserer Großloge, die auf die Übereinstimmung mit dem in Deutschland üblichen (Vereins-) Recht achtet, z.B. Wahl des Vorstandes nach demokratischen Grundsätzen, transparente Kassenführung, Kontrollrechte der Mitglieder usw.

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